Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht.
AG in Hessen, 8 K 3370/88
Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart, 15.03.1998 8 WF 96/88
Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart, 15.03.1998 8 WF 96/88
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs Eigenbedarfsgründe der Vermieter als unrichtig entlarven, können Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten.
AG Hamburg, 38 C 110/96, 24.10.1990
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs Eigenbedarfsgründe der Vermieter als unrichtig entlarven, können Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten.
AG Hamburg, 38 C 110/96, 24.10.1990
Nach einem Entscheid des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitnehmer für Detektivkosten in erforderlicher Höhe in Regress genommen werden. Voraussetzung ist, dass der konkrete Verdacht gegen sie besteht, ihr Verhalten könne den Betrieb schädigen. Dies trifft beispielsweise beim Krankfeiern zu. Hier kann der Arbeitnehmer, sofern er überführt wurde, zum Schadenersatz verpflichtet werden, der die Kosten aller notwendigen Maßnahmen abdeckt. Dazu zählen auch anlassbezogene Detektivkosten.
Bundesarbeitsgericht BAG 17.09.1998, AZ 8 AZR 5/97
Der Arbeitnehmer, der während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die - als Detektive - in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren sind. LAG Rheinland-Pfalz, Az. 5 Sa 540/99 / Vorinstanz: ArbG. Koblenz, Az. 5 Ca 1265/98 N)
Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LG Hamm, 28.02.1991, 15 SA 437/91
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